Für medizinische Versorgung und eventuelle Rücktransporte während eines Auslandsaufenthalts ist die Auslandskrankenversicherung die ideale Wahl. Sie übernimmt Kosten, die sonst selbst getragen werden müssten.
Die Reisekrankenversicherung tritt bei Aufenthalten unter einem Jahr ein, im Gegensatz zur Auslandskrankenversicherung, die ab einem Jahr gilt.
Stornogebühren des Reiseveranstalters werden von dieser Versicherung übernommen, wenn du deine Reise aus unvorhergesehenen Gründen wie Krankheit absagen musst. So bleiben dir die Kosten erspart.
Ähnlich wie die Reiserücktrittskostenversicherung deckt die Reiseabbruchversicherung Stornogebühren des Reiseveranstalters nur in dringenden Fällen ab. Ein spontaner Abbruch aus beliebigen Gründen wird nicht erstattet.
Falls du im Urlaub fremdes Eigentum beschädigst oder jemanden verletzt, übernimmt die Reisehaftpflichtversicherung die entstandenen Kosten für dich.
Für schwere Verletzungen mit dauerhaften Schäden, die im Urlaub entstehen, greift die Reiseunfallversicherung und deckt alle entstehenden Kosten.
Die Reisegepäckversicherung zahlt bei Diebstahl oder Beschädigung deines Gepäcks die entstandenen Kosten bis zu einer festgelegten Summe.
Die Reiserechtsschutzversicherung bietet Schutz bei Streitigkeiten im Ausland. Sie übernimmt Prozesskosten und Gebühren, die sich aus verschiedenen Bereichen wie Straf-Rechtsschutz, Schadenersatz-Rechtsschutz und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz zusammensetzen.
Im Falle von Unfällen bietet die Assistance-Versicherung vor Ort Unterstützung. Sie übernimmt Aufgaben wie Informationsbeschaffung, Organisation von Rückreisen oder Krankenbesuche und weitere Hilfestellungen.
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